wenn du eine aktie kaufst, hast du einen kleinen teil einer firma, einer aktiengesellschaft erworben. du gibst dieser firma dein geld, und sie arbeitet damit. die aktie ist der beweis, dass du das geld gegeben hast. wenn die firma dann gewinn macht, bekommst du einen teil davon ab, das ist die dividende.
Kurzfassung:
Aktien sind Wertpapiere, die den Wert eines Unternehmens darstellen.
Beteiligt sich ein Unternehmen am Aktienmarkt (als AG = Aktiengesellschaft), kann man Aktien kaufen (zwischen ein paar Euro bis hin zu über mehrere hundert Euro pro Aktie) und so Anteile am Unternehmen erwerben. Kaufen viele die Aktie, steigt der Kurs, im Gegensatz sinkt er, wenn viele ihre Aktie abwerfen oder die Firma einen Umsatzrückgang verzeichnet).
Üblicherweise halten gewissen Unternehmensteile größere Anteile an der Firma (zB 51%) und den Rest kann man kaufen.
Wer die Mehrheit hat, kann über die Führung des Unternehmens bestimmen.
Am Ende des Jahres gibt es dann Rendite, man bekommt einen Prozentsatz am Umsatz.
es gibt keine blöden Fragen!
Eine Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein). In Deutschland werden diese Gesellschaften als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet.
anteile an einer firma. du stellst geld zur verfügung, das unternehmen versucht es für dich zu vermehren.
Aktie
Nonvaleur AktieEine Aktie ist ein Wertpapier und verbrieft den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein). In Deutschland werden diese Gesellschaften als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet. Im deutschen Aktiengesetz (AktG) wird der Begriff der Aktie in dreifacher Weise verwendet:
die Aktie als Bruchteil des Grundkapitals (§ 1 Abs. 2 AktG)
die Aktie als Mitgliedschaft, die die gesamten Rechte und Pflichten des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft umfasst (etwa §§ 11, 12, 64 AktG)
die Aktie als Wertpapier
Inhaltsverzeichnis
1 Bedeutung
2 Aktiengattungen
3 Aktienemission
4 Geschichte
5 Rechte des Aktionärs
6 Siehe auch
7 Weblinks
Bedeutung
Bei der Gründung einer AG wird festgelegt, in wieviele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können dann in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Herausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.
Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann als Nennwert angegeben werden, also z.B. „50 €“. Er beträgt dann 50 € am Grundkapital. Bei der nennwertlosen Aktie (Quotenaktie oder Stückaktie) entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien. Bei 1.000 Aktien und 200.000 € Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1.000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 200 €.
Der Buchwert einer Aktie berechnet sich wie folgt: Buchwert pro Aktie = (Eigenkapital/Grundkapital) * Nennwert pro Aktie
Als Aktiensplit wird die Aufteilung der Aktien in solche mit kleinerem Nennwert bezeichnet.
Das Unternehmen kann die Aktionäre über Dividenden am Gewinn des Unternehmens beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete Zahlung an die Besitzer der Aktien. Die Höhe der Dividende wird vom Vorstand vorgeschlagen (Gewinnverwendungsvorschlag) und von der Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.
Als Anlageprodukt sind Aktien aber nicht nur wegen der Dividende interessant. Größere Renditechancen bieten oft Kurssteigerungen der Aktie. Wird eine Aktie vor Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist verkauft, ist der Kursgewinn in Deutschland als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften einkommensteuerpflichtig.
Ein Investment in Aktien ist grundsätzlich mit dem Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals behaftet.
Aktien können an einer Wertpapierbörse oder außerbörslich gehandelt werden.
Aktiengattungen
Das moderne Aktienrecht überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der Einheitsaktie) oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.
Man unterscheidet dabei insbesondere Stammaktien und Vorzugsaktien. Die häufigsten Vorzugsaktien, die Dividendenvorzugsaktien, haben im Gegensatz zu den Stammaktien kein Stimmrecht. Allerdings besitzen sie einen „Vorzug“, in der Regel eine höhere Dividende und einen Nachzahlungsanspruch bei Dividendenausfall.
Des Weiteren werden Aktien nach ihrer Übertragbarkeit in Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien unterschieden. Inhaberaktien lauten auf den jeweiligen Inhaber, d. h. derjenige der die Aktie in Händen hält, kann die Rechte daraus geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe. Namensaktien lauten auf den Namen des Berechtigten, der im Aktienregister (vor der Reform im Jahr 2001 Aktienbuch genannt) eingetragen ist. Nur dieser oder eine weitere berechtigte Person können die Rechte aus der Aktie geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Übergabe der indossierten Aktie und Eintragung im Aktienbuch. Das Unternehmen kennt dann seine Aktionäre und ihre Anteile. Zwingend vorgeschrieben ist die Verwendung von Namensaktien in Deutschland zum Beispiel bei Luftverkehrsgesellschaften (z. B. Lufthansa AG). Vinkulierte Namensaktien lauten auf einen bestimmten Berechtigten. Nur dieser kann die Rechte aus der Aktie geltend machen. Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Übergabe der indossierten Aktie, Zustimmung des Vorstandes und Eintragung im Aktienbuch. Die Vinkulierung von Namensaktien wird üblicherweise eingesetzt, um unerwünschte Aktionäre (beispielsweise Konkurrenten oder außerhalb der Familie befindliche Personen) vom Kauf der Aktien auszuschließen (vgl. dazu auch Kux). Der Kauf (bzw. Verkauf) dieser Aktien ist an bestimmte Bedingungen, normalerweise die Zustimmung der Gesellschaft gebunden. Für Unternehmen, deren Aktien an einer Börse gehandelt werden, hat sich die Vinkulierung in den letzten Jahren jedoch als rechtlich problematisch erwiesen, da der öffentliche Handel einen Widerspruch zu dem mit der Vinkulierung ausgedrückten Wunsch nach Kontrolle über die Aktionärsstruktur darstellt. Durch eine Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem einzelnen Geschäft zustimmen.
Zusätzlich kann zwischen jungen Aktien und alten Aktien unterschieden werden. Die junge Aktie wird infolge einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft angeboten. Sie wird bis zur vollen Dividendenberechtigung von den alten Aktien getrennt notiert. Danach gilt sie als „gleichgestellt“.
Es ist rechtlich möglich, verschiedene Formen der Aktie zu mischen und beispielsweise Stammaktien als vinkulierte Namensaktien zu emittieren, und gleichzeitig Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien auszugeben.
Sollen nur neue Aktien eines Geschäftsbereiches emittiert werden, so bietet sich der tracking stock an.
Des Weiteren gibt es den Zwischenschein, der an Stelle der Aktien vor Druck ausgegeben wird.
Aktienemission
Als Aktienemission wird die Ausgabe beziehungsweise Emission von Aktien und ihre Unterbringung bei einer möglichst großen Gruppe von interessierten Anlegern bezeichnet. Das Unternehmen, das die Aktien ausgibt, wird im Emissionsverfahren auch Emittent genannt. Nachdem die Papiere (Aktien) geschaffen wurden, müssen diese dann platziert werden. Dies geschieht meist unter Vermittlung einer Investmentbank, die für ihre Dienstleistungen einen prozentualen Anteil des Emissionserlöses erhält.
Mit der Platzierung ist insbesondere der Verkauf an eine Vielzahl von Käufern gemeint. Allerdings ist die Schaffung neuer Aktien nur in den folgenden drei Situationen möglich:
bei der Neugründung einer Aktiengesellschaft,
bei der Umwandlung einer Gesellschaft anderer Rechtsform in eine Aktiengesellschaft und
bei der Ausgabe junger Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung.
Schaffung und Platzierung können damit unter Umständen zeitlich stark auseinanderfallen, nämlich dann, wenn die Aktien nach ihrer Schaffung von einem oder mehreren Großaktionären übernommen und damit gerade nicht an einen größeren Anlegerkreis verkauft werden. Zu der Preisermittlung gibt es verschiedene Verfahren: Festpreisverfahren, Auktionsverfahren (Amerikanisches und Holländisches) und das Bookbuildingverfahren.
Geschichte
1906: Erste Aktie Deutschlands
Aktie von 1925Der Name Wertpapier stammt daher, dass Aktien früher als effektive Stücke ausgegeben wurden, d.h. eine Urkunde, auf der z.B. Nominalwert oder Stückzahl angegeben waren.
Heute besitzen Anteilseigner die Aktien i.d.R. aus Kostengründen nicht mehr als einzelne Urkunden, sondern lassen die Aktien von einer Bank in einem Depot verwalten. Auch bei den Depotbanken liegen meist keine effektiven Stücke vor, sondern es wird nur ein Anteil an einem einzigen effektiven Stück verwaltet, das meist bei einer Wertpapiersammelbank, in Deutschland dem so genannten Kassenverein (Clearstream Banking AG; vormals: Deutscher Kassenverein AG), als Sammel- oder Globalurkunde verwahrt wird. Man spricht in diesen Fällen von Girosammelverwahrung.
Die ersten Aktien Deutschlands waren die der Dillinger Hütte. Die ersten Aktien an der Börse im europäischen Wirtschaftsraum waren die der „Vereinigten Ostindischen Kompanie“, die sich 1602 aus mehreren Firmen zusammenschloss, und somit zum Vorbild vieler ähnlicher Handelskompanien in anderen Ländern und zum Vorbild unserer modernen Aktiengesellschaften wurde
Ein Hobby ist das Sammeln von historischen, wertlosen effektiven Wertpapieren, so genannte Nonvaleurs. Darunter gibt es schmuckvoll gestaltete alte Aktien und Schuldverschreibungen mit Zinsschein sowie Erneuerungsschein oder Talon.
Rechte des Aktionärs [Bearbeiten]
Der Aktionär besitzt grundsätzlich folgende Rechte:
Teilnahme an der Hauptversammlung (HV)
Rederecht auf der Hauptversammlung
Stimmrecht in der Hauptversammlung, insbesondere Gewinnverwendung sowie Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Auskunft durch den Vorstand
Recht auf Anfechtung von HV-Beschlüssen
Recht auf Antragstellung
Bezug junger Aktien (Bezugsrecht)
Anteil am Liquidationserlös
Siehe auch
Aktienspekulation
Aussetzung des Handels
Börse
Scripophilie
Weblinks
Wiktionary: Aktie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
älteste Aktie – die älteste bekannte Aktie (Andeel) der Welt (VOC 1606)
Eine Aktie ist ein Anteil an einer Firma. Um grosse Firmen zu gründen, benötigt man mehr Geld, als eine Einzelperson allein aufbringen kann. Aus diesem Grund beteiligen sich viele Personen oder Firmen an der Gründung und legen Geld (oder andere Vermögenswerte) zusammen. Alles, was auf diese Weise zusammenkommt, ist das Stammkapital der Gesellschaft, sagen wir z.B. 100 Millonen Euro. Für dieses Stammkapital werden jetzt eine Art Quittungen ausgestellt, z.B. 10 Millionen Quittungen zu je 10 Euro. Diese Quittungen, die Aktien, werden an die einzelnen Geldgeber, die Aktionäre, verteilt. Jeder bekommt soviele Aktien, wie er Geld eingezahlt hat. Nehmen wir an, Du hast Dich mit 1000 Euro beteiligt, dann bekommst Du 100 Aktien a 10 Euro. Diese Aktien geben Dir verscheidene Rechte:
1. Stimmrecht: Jede Aktie entspricht einer festgelegten Anzahl Stimmen in der Aktionärsversammlung (normalerweise eine). Deine 100 Aktien würden Dir also 100 Stimmen (von 10 Millionen Stimmen insgesamt) geben. Die Aktionärsversammlung ist das grundlegende und engültige Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft – sie bestimmt, wo es langgeht. Da sie nur ein- oder zweimal jährlich zusammentritt, wählt sie für die Geschäftsführung in der Zwischenzeit den Aufsichtsrat. Die Führung der Firma (Management und CEO) ist dem Aufsichtsrat und dieser der Aktionärsversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.
2. Recht auf Dividende: Der Firmengewinn (Dividende) wird einmal jährlich oder halbjährlich auf die einzelnen Aktionäre aufgeteilt, entsprechend dem Wert ihrer Aktien. Nehmen wir an, Deine Firma schüttet 16% Dividende aus. Dann erhälst Du (100 Aktien x 10 Euro = 1000 Euro x 16% = 160 Euro) Dividende.
3. Vorkaufsrecht: Wenn eine Aktiengesellschaft Geld braucht, kann sie neue Aktien ausgeben und so ihr Stammkapital erhöhen. In diesem Fall werden die Aktien zuerst den Aktionären angeboten und erst dann zum freien Verkauf auf den Markt gebracht. Sinn dieser Massnahme ist die Erhaltung der (prozentualen) Anteilsverhältnisse an der Firma. Nehmen wir an, Deine Firma erhöht ihr Stammkapital um 10% (10 Millionen Euro) und gibt zu diesem Zweck 1 Million Aktien a 10 Euro aus. Da Du 100 Aktien hast, werden Dir weitere 10 Aktien zum Kauf angeboten. Wenn Du ablehnst, verkauft die Firma sie danach auf dem freien Markt.
4. Recht auf Liquidationserlös: Sollte die Firma pleite gehen und zwangsversteigert werden, werden die Aktionäre entsprechend dem Wert ihrer Aktien am Erlös der Liquidation beteiligt.
Wichtig ist, dass Aktien frei handelbar sind. Aus diesem Grund musst Du 2 Werte unterscheiden:
1. Nennwert: ist der Anteil Deiner Aktien am Stammkapital der Firma. In Deinem Fall hast Du 100 Aktien a 10 Euro, der Nennwert beträgt also 1000 Euro (oder 10 Euro je Aktie). Aus dem Nennwert berechnen sich Deine Dividende und Deine Stimmen in der Aktionärsversammlung.
2. Markt-/ Geschäftswert: Wenn Deine Firma erfolgreich ist, werden viele Leute ihre Aktien kaufen wollen und bereit sein, einen hohen Preis zu zahlen. Wenn andererseits das Unternehmen am Rand des Ruins steht, werden viele Aktionäre versuchen, ihre Aktien loszuwerden, selbst für einen sehr geringen Preis. Der Marktwert einer Aktie hat also nichts mit ihrem Nennwert zu tun, sondern bestimmt sich allein aus Angebot und Nachfrage. Üblicherweise kaufst/ verkaufst Du eine Aktie immer zu ihrem augenblicklichen Marktwert. Auch bei der Steuererklärung musst Du den Marktwert Deiner Aktien (zu einem bestimmten Stichtag) angeben. Börsenkurse geben ebenfalls den Marktwert einer Aktie an.