In den vergangenen Jahren hat die grenzüberschreitende Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke stark zugenommen. Dabei ist neben der Frage der internationalen Zuständigkeit der Gerichte auch das internationalprivatrechtliche Problem des materiell anwendbaren Rechts in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Besonders kontrovers diskutiert wird dieses hinsichtlich der Bestimmung der originären Inhaberschaft am Urheberrecht. Die Arbeit beschäftigt sich mit der kollisionsrechtlichen Behandlung diesesAspektes bei Sachverhalten mit grenzüberschreitenden Bezügen. Nach einer wissenschaftlichen Hinterfragung der im internationalen Urheberrecht diskutierten Grundprinzipien der Anknüpfung an die lex loci protectionis einerseits und die lex originis andererseits und einer Darstellung der Rechtslage in Deutschland, Frankreich und den USA wird eine Kollisionsregel entwickelt, welche trotz der unterschiedlichen nationalen Ansätze einen einheitlichen, internationalen Ansatz bilden könnte. Dabei spielen auch die Vorgaben der internationalen Abkommen und des Europäischen Rechts eine Rolle.