9 Gedanken zu “Kostet es geld wenn ich aus der kirche austreten will?”
Es lohnt sich allemal diesen Dubiosen Verein zu Verlassen
Die Verwaltungsgebühren, die in Deutschland am Amtsgericht oder der örtlichen Behörde zu zahlen sind (zwischen 10 und 30 €), gehen nicht an die jeweilige Kirche, sondern an den Staat! In Deutschland erhebt der Staat die Daten über die Zugehörigkeit zu einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft.
Aus allen nicht-kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaften kannst du völlig formlos und ohne Gebühren austreten, ebenso in fast allen anderen Ländern. Sogar in England kostet der Austritt aus der Church of England (Anglican) nichts, obwohl sie Staatskirche ist (sie nimmt keine Kirchensteuer ein), ebenso in Frankreich und den USA. In Italien kann man aus der katholischen Kirche gar nicht austreten, dafür gibt es keine Kirchensteuer, sondern eine Mandatssteuer, die man einer Religionsgemeinschaft widmen kann, auch wenn man einer anderen angehört.
Die Verwaltungsgebühren, die in Deutschland anfallen, hängen ausschließlich mit dem Kirchensteuersystem zusammen. Die Kirchensteuer ist auch eine Einnahmequelle für den Staat, für das Eintreiben bezahlt wird. (Er hat ja auch die Arbeit damit, wenn die Abgaben von der Kirche selbst eingezogen würden wären weit höhere Anteile an Verwaltungskosten fällig.)
In Bayern Kostet es derzeit unverschämter Weise 25 €, was einen aber nicht davon abhalten sollte es zu tun. Die Prozetur ist ansonsten recht einfach, man muss nur aufs Standesamt und sagen man will austreten. Dann wird man nach seinem Beruf gefragt, nach der Taufe und der bisherigen Konfession Unterschrift drauf und das wars. Nach 5 min. ist man dann ein freierer Mensch. Gründe braucht man keine zu nennen. Wichtig, nicht vergessen die Konfession aus der Lohnsteuerkarte austragen zu lassen, sonst zahlt man brav weiter Kirchensteuer.
Irgendwann kommt dann so ein lächerlicher Brief vom Gemeindepfarrer persönlich, ein Fragebogen zum Austritt und ein rührend formuliertes Standardanschreiben, wie bedauerlich man den Austritt seitens der Kirche doch findet und dass die Türen der Gemeinde selbstverständlich weiterhin für einen offen stehen, bla bla bla. Antworten muss man selbstverständlich nicht, bringt sowieso nix. Dieser Brief war übrigens der einzige und auch letzte den ich jemals von der Kirche bekommen habe. Das zeigt wie sehr die Kirche sich für einen interessiert.
Ansonsten kann ich nur sagen Kirche und Glauben haben nix miteinander zu tun. Wer an Gott glaubt und ein guter Mensch sein will muss nicht zwangsläufig die merkwürdigen Ansichten der Kirche vertreten.
In einigen Bundesländern fallen Gebühren an, die derzeit (2005) bis zu 50 Euro (in Teilen Baden-Württembergs) reichen. In Nordrhein-Westfalen sind (seit Mitte 2006) 30 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 10 Euro Gebühren fällig. Diese Gebühren, von deren Zahlung meist auch sozial Schwache nicht befreit sind, werden von Kritikern wie dem IBKA als Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Bekenntnisfreiheit angesehen, weil jede Erschwerung des Kirchenaustritts verfassungswidrig sei, das aufwändige Verwaltungsverfahren überflüssig sei, für die Kosten ggf. die Kirchen selbst aufzukommen hätten und sie bedürftige Menschen, die meist keine Kirchensteuer zahlen und somit von einem Austritt finanziell nicht profitieren, effektiv von einem Austritt abhalten können. Die Höhe der Gebühr stehe oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Bearbeitungsaufwand, der mit einem Kirchenaustritt verbunden sei. Die Kritiker meinen, dass in Wirklichkeit nur der Kirchenaustritt erschwert werden solle.
Mit Beschluss vom 2. Juli 2008 (Az. 1 BvR 3006/07) hat das Bundesverfassungsgericht sowohl das staatliche Verwaltungsverfahren zum Kirchenaustritt als auch die Erhebung der Gebühr von 30 Euro in Nordrhein-Westfalen für verfassungsgemäß erklärt, weil dieses Verfahren für die staatliche Mitwirkung bei der Erhebung der Kirchensteuer erforderlich sei. Dabei verneinte es, dass die Gebühr von 30 Euro eine vom Kirchenaustritt abhaltende Wirkung habe, da in Nordrhein-Westfalen im Fall der Bedürftigkeit des Antragsstellers von der Erhebung der Gebühr abgesehen werde. Der Beschwerdeführer hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Diese Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen.
Der Austritt muss in Deutschland je nach Bundesland entweder vor dem Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und in Thüringen) oder vor dem Standesamt (andere Bundesländer) erklärt werden. Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. In Bremen kann der Austritt alternativ auch bei kirchlichen Stellen erklärt werden. Es muss ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Bei Verheirateten wird teilweise auch die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch verlangt.
Ja es kostet etwa 10-50 Euro je nach Bundesland und Gemeinde.
Schau mal auf diesen Link: http://www.kirchenaustritt.de. Zunächst Amtsgericht, dann Finanzamt evt. auch Bürgeramt, bies nicht nur der Austritt amtlich ist, sondern auch die Lohnsteuerkart dann den richtigen Betrag 0,00 aus weist.
Die Kosten für die Kleine Odyssee betragen wie o.e. zischen 10 u. ca. 50 €.
Das ist je nach Gemeinde verschieden. Am besten Du gehst auf die Websitehttp://www.kirchenaustritt.de
klickst auf die für Dich zuständige Gemeinde,
alles weitere steht dann dort aufgelistet.
bin vor ca.16 jahren aus der kirche ausgetreten. da war es kostenlos. ich wohne in niedersachsen. ob es heute noch kostenlos bei uns ist, weiss ich leider nicht….
erstmal nein
aber deine gemeinde
einfach dort fragen
verlangt oft eine bearbeitungsgebuehr von 10 oder 100 euro
Frieden!
ja klar.. bei der kirche ist nichts umsonst.. noch nicht mal der austritt…
auf jeden fall kostet es so.. 30-60 euro glaub ich.
schau mal bei der kirchenausstritsseite.. die ist ganz gut..
wasalam
Es lohnt sich allemal diesen Dubiosen Verein zu Verlassen
Die Verwaltungsgebühren, die in Deutschland am Amtsgericht oder der örtlichen Behörde zu zahlen sind (zwischen 10 und 30 €), gehen nicht an die jeweilige Kirche, sondern an den Staat! In Deutschland erhebt der Staat die Daten über die Zugehörigkeit zu einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft.
Aus allen nicht-kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaften kannst du völlig formlos und ohne Gebühren austreten, ebenso in fast allen anderen Ländern. Sogar in England kostet der Austritt aus der Church of England (Anglican) nichts, obwohl sie Staatskirche ist (sie nimmt keine Kirchensteuer ein), ebenso in Frankreich und den USA. In Italien kann man aus der katholischen Kirche gar nicht austreten, dafür gibt es keine Kirchensteuer, sondern eine Mandatssteuer, die man einer Religionsgemeinschaft widmen kann, auch wenn man einer anderen angehört.
Die Verwaltungsgebühren, die in Deutschland anfallen, hängen ausschließlich mit dem Kirchensteuersystem zusammen. Die Kirchensteuer ist auch eine Einnahmequelle für den Staat, für das Eintreiben bezahlt wird. (Er hat ja auch die Arbeit damit, wenn die Abgaben von der Kirche selbst eingezogen würden wären weit höhere Anteile an Verwaltungskosten fällig.)
In Bayern Kostet es derzeit unverschämter Weise 25 €, was einen aber nicht davon abhalten sollte es zu tun. Die Prozetur ist ansonsten recht einfach, man muss nur aufs Standesamt und sagen man will austreten. Dann wird man nach seinem Beruf gefragt, nach der Taufe und der bisherigen Konfession Unterschrift drauf und das wars. Nach 5 min. ist man dann ein freierer Mensch. Gründe braucht man keine zu nennen. Wichtig, nicht vergessen die Konfession aus der Lohnsteuerkarte austragen zu lassen, sonst zahlt man brav weiter Kirchensteuer.
Irgendwann kommt dann so ein lächerlicher Brief vom Gemeindepfarrer persönlich, ein Fragebogen zum Austritt und ein rührend formuliertes Standardanschreiben, wie bedauerlich man den Austritt seitens der Kirche doch findet und dass die Türen der Gemeinde selbstverständlich weiterhin für einen offen stehen, bla bla bla. Antworten muss man selbstverständlich nicht, bringt sowieso nix. Dieser Brief war übrigens der einzige und auch letzte den ich jemals von der Kirche bekommen habe. Das zeigt wie sehr die Kirche sich für einen interessiert.
Ansonsten kann ich nur sagen Kirche und Glauben haben nix miteinander zu tun. Wer an Gott glaubt und ein guter Mensch sein will muss nicht zwangsläufig die merkwürdigen Ansichten der Kirche vertreten.
In einigen Bundesländern fallen Gebühren an, die derzeit (2005) bis zu 50 Euro (in Teilen Baden-Württembergs) reichen. In Nordrhein-Westfalen sind (seit Mitte 2006) 30 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 10 Euro Gebühren fällig. Diese Gebühren, von deren Zahlung meist auch sozial Schwache nicht befreit sind, werden von Kritikern wie dem IBKA als Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Bekenntnisfreiheit angesehen, weil jede Erschwerung des Kirchenaustritts verfassungswidrig sei, das aufwändige Verwaltungsverfahren überflüssig sei, für die Kosten ggf. die Kirchen selbst aufzukommen hätten und sie bedürftige Menschen, die meist keine Kirchensteuer zahlen und somit von einem Austritt finanziell nicht profitieren, effektiv von einem Austritt abhalten können. Die Höhe der Gebühr stehe oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Bearbeitungsaufwand, der mit einem Kirchenaustritt verbunden sei. Die Kritiker meinen, dass in Wirklichkeit nur der Kirchenaustritt erschwert werden solle.
Mit Beschluss vom 2. Juli 2008 (Az. 1 BvR 3006/07) hat das Bundesverfassungsgericht sowohl das staatliche Verwaltungsverfahren zum Kirchenaustritt als auch die Erhebung der Gebühr von 30 Euro in Nordrhein-Westfalen für verfassungsgemäß erklärt, weil dieses Verfahren für die staatliche Mitwirkung bei der Erhebung der Kirchensteuer erforderlich sei. Dabei verneinte es, dass die Gebühr von 30 Euro eine vom Kirchenaustritt abhaltende Wirkung habe, da in Nordrhein-Westfalen im Fall der Bedürftigkeit des Antragsstellers von der Erhebung der Gebühr abgesehen werde. Der Beschwerdeführer hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Diese Beschwerde wurde als unzulässig zurückgewiesen.
Der Austritt muss in Deutschland je nach Bundesland entweder vor dem Amtsgericht (in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und in Thüringen) oder vor dem Standesamt (andere Bundesländer) erklärt werden. Ein Austritt per Brief ist nur mit notarieller Beglaubigung möglich. In Bremen kann der Austritt alternativ auch bei kirchlichen Stellen erklärt werden. Es muss ein Lichtbildausweis mitgebracht werden. Bei Verheirateten wird teilweise auch die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch verlangt.
Ja es kostet etwa 10-50 Euro je nach Bundesland und Gemeinde.
Schau mal auf diesen Link: http://www.kirchenaustritt.de. Zunächst Amtsgericht, dann Finanzamt evt. auch Bürgeramt, bies nicht nur der Austritt amtlich ist, sondern auch die Lohnsteuerkart dann den richtigen Betrag 0,00 aus weist.
Die Kosten für die Kleine Odyssee betragen wie o.e. zischen 10 u. ca. 50 €.
Das ist je nach Gemeinde verschieden. Am besten Du gehst auf die Websitehttp://www.kirchenaustritt.de
klickst auf die für Dich zuständige Gemeinde,
alles weitere steht dann dort aufgelistet.
bin vor ca.16 jahren aus der kirche ausgetreten. da war es kostenlos. ich wohne in niedersachsen. ob es heute noch kostenlos bei uns ist, weiss ich leider nicht….
erstmal nein
aber deine gemeinde
einfach dort fragen
verlangt oft eine bearbeitungsgebuehr von 10 oder 100 euro
Frieden!
ja klar.. bei der kirche ist nichts umsonst.. noch nicht mal der austritt…
auf jeden fall kostet es so.. 30-60 euro glaub ich.
schau mal bei der kirchenausstritsseite.. die ist ganz gut..
wasalam