Ich gehe an einem Stock .
Mir wurden in der Schweiz allerlei höchst interessante äußerlich ähnliche Gehilfen gezeigt und angeboten .
So z.B. ein Gehstock , in dem sich am unteren Ende ein mit Blei ausgegossenes Rohr befindet , was den Stock zu einer äußerst effektiven Schlagwaffe macht . Ebenso etliche „Stockmesser/Degen“ , die nicht von herkömmlichen Gestöcken zu unterscheiden sind .
Sind diese Stöcke in Ch oder D verboten ?
Nein , ich will keinen erwerben , es interessiert mich nur . Ich übe mich seit langem in Arnis/Escrima und mein harmloser Stock genügt mir .
Es wurden mir auch entsprechende Regenschirme und sonstige Dinge vorgestellt , die auf den ersten Blick nicht als Waffe erkennbar waren .
Nein, sie sind nicht verboten, denn dann müssten Baseballschläger auch verboten sein. Näheres über verbotene Waffen findest du auf den 2 Webseiten. (s. Quelle) Ich spreche hier von Deutschland.
1. Verbotene Waffen
2. Freie Waffen
Definitiv ist verboten, wenn im Stock eine weitere Waffe, wie Messer oder Degen verborgen ist. Das ausgegossene Rohr ist auch eine Waffe, wenn diese aber nicht eingesetzt wird und nicht als Waffe erkannt wird, wie soll da eine Strafe kommen. Ferner sind natürlich auch alle Schußwaffen in Gehstöcken Waffen und somit verboten. Auch wenn sie nicht als solche gleich erkannt werden, kann es bei einer Überprüfung der Person raus kommen und dann wird wegen unbefugten Waffenbesitz ermittelt.
Um die Frage korrekt zu beantworten: Diese Stöcke sind zumindest in D verboten!
Deutschland hat andere Bestimmungen als die Schweiz was das Waffengesetz angeht. Hier ist es üblich, dass ein Gegenstand als Waffen geahnt wird wenn diese mit nur einer Hand zu „öffnen“ ist.
Gehhilfen (Gehstöcke etc) werden sicher nicht verkauft, wenn diese rechtliche Folgen hätten. Aber hier würde ich den Verkäufer nach einer aussagekräftigen Antwort bitten, ob dieser weiß, ob es in Deutschland Probleme geben könnte.
Nach den ganzen Skandalen, die in letzter Zeit passiert sind, wäre es nicht fraglich/erstaunlich wenn die o.g. Gegenstände als Waffe angesehen werden und man Problem bei der Einfuhr bekommen könnte.
LG
wenn du diesen stock als hilfsmittel nutzt darf er dir nicht abenommen werden oder als waffe eingeordnet.
ein blindenhund ist ja auch kein hund im allgemeinem sinne sondern ein hilfsmittel …
generell dürftest du eigentlich keine probleme kriegen, würd mich aber nicht wundern, wenn du bei inspektor soundso aneckst…
Verboten in Deutschland:
Getarnte Waffen, die wie ein harmloser Gebrauchsgegenstand aussehen: Schießkugelschreiber, Koppelschloß- und Taschenlampenpistolen, Stockgewehre. Stockdegen und Messer im Gürtelschloss gehören ebenso in diese Kategorie.
Es ist verboten.
Otto Graf von Lambsdorf. der ist Bein amputiert und er bekam irgendwo im Ausland so einen wertvollen Gehstock, mit einem Säbel oder Degen darin.
Er bekam große Probleme damit.
Genaues habe ich leider vergessen.
Gruß
Gordo_Mainz